Lust mitzumachen?
Gerne informieren wir Sie, wie Sie bei uns mitmachen können. Denn als Eigentümer profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Ihr Mitspracherecht erlaubt es Ihnen, den Planungsprozess aktiv mitzugestalten.
- Der frühzeitige Beitritt in die Genossenschaft pro… gemeinsam bauen und leben eG und in die Planungsgemeinschaft gibt Ihnen die Möglichkeit, die Planung innerhalb Ihrer Wohnung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zu beeinflussen.
1. Schritt:
Sie lernen die Planungsgemeinschaft Mehrgenerationenwohnen St. Leon-Rot GbR kennen:
Dazu nehmen Sie an regelmäßigen Besprechungen der Planungsgemeinschaft teil. So lernen wir uns kennen. Wir informieren Sie über das Wohnprojekt und tauschen uns über die beiderseitigen Vorstellungen und Wünsche aus.
2. Schritt:
Sie möchten bei uns mitmachen:
Dann stellen Sie einen Antrag zur Aufnahme in die Planungsgemeinschaft.
3. Schritt:
Sie werden Mitglied bei unserem Partner pro… gemeinsam bauen und leben eG
Für Ihre Mitgliedschaft bei der Genossenschaft zahlen Sie ein Eintrittsgeld in Höhe von EUR 150,- und erwerben einen genossenschaftlichen Pflichtanteil in Höhe von EUR 500,- .
Hier geht es zur Website der pro… eG
Von der pro… eG erhalten Sie dann eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft. Bei einem Austritt aus der Genossenschaft wird der Pflichtanteil zurückerstattet.
Die Beitrittserklärung und Satzung finden Sie hier
Nach dem Beitritt zur Genossenschaft können Sie ihre Wohnung verbindlich reservieren.
4. Schritt:
Sie werden Mitglied in der Planungsgemeinschaft
Sie haben sich für eine Wohnung entschieden und wollen im gemeinschaftlich orientierten Mehrgenerationenwohnen zu den zukünftigen Bewohnern*innen gehören. Dann werden Sie Mitglied in der Planungsgemeinschaft und unterzeichnen den Planungsgemeinschaftsvertrag.
Damit beteiligen Sie sich auch finanziell an der weiteren Entwicklung des Bauvorhabens. In dieser Phase wird beispielsweise der Bauantrag gestellt, die konkreten Planungen fertig gestellt und entschieden, welche Unternehmen die verschiedenen Gewerke ausführen sollen.
Später bilden alle Eigentümer eine Baugemeinschaft und unterzeichnen einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Er regelt den Erwerb des Grundstücks, dessen Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und den Baugemeinschaftsvertrag.
5. Schritt:
Die Wohnungseigentümer bilden eine Baugemeinschaft
Alle Eigentümer unterzeichnen einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Er regelt den Erwerb des Grundstücks, dessen Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und den Baugemeinschaftsvertrag.